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Schritte nach einer Zusage

Was passiert nach der Zusage?

Du hast eine Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Aber ab wann ist eine Zusage eine Zusage? Und was ist dann zu tun?

Wann ist eine Zusage wirklich eine Zusage?

Eine telefonische Zusage ist erfreulich, aber leider nicht bindend. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail schicken lassen, auf die man antwortet. Das ist für beide Seiten rechtsverbindlich.

Kann dann noch etwas schief gehen?

In der Regel nicht. Es kann aber sein, dass im Vertrag Dinge stehen, die du nicht unterschreiben willst. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Ausbildungsvertrag genau liest. Mehr Infos dazu findest du unter Geschafft - der Ausbildungsvertrag.

Du hast dich auch bei anderen Betrieben beworben?

Du hast eine Zusage erhalten, bevor sich das Unternehmen oder die Schule deiner Wahl auf deine Bewerbung gemeldet hat? Dann informiere sie über die Zusage, die du erhalten hast. Frage höflich nach, wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Sollte diese nicht rechtzeitig eintreffen, wäge ab, welcher Platz für dich besser ist und entscheide dich dann.

Sage aber auf jeden Fall erst ab, wenn du den unterschriebenen Ausbildungsvertrag in der Hand hast.

Was ist noch zu tun?

  • Dein/e Arbeitgeber/in braucht deine Steuernummer. Jeder Bürger erhält sie automatisch. Wenn du sie nicht findest, frage beim Bundeszentralamt für Steuern nach.
  • Wenn du bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt bist, brauchst du ein Gesundheitszeugnis. Sie bestätigt, dass du gesundheitlich für den Beruf geeignet bist. Das kannst du bei deinem Hausarzt machen lassen.
  • Kümmere dich um deine Finanzen. Alles, was du dazu wissen musst, findest du hier.

Hast du alles erledigt? Dann bereite dich auf deinen neuen Lebensabschnitt vor. Hilfreiche Informationen findest du in der Rubrik Ausbildungsvertrag unterschrieben und jetzt? 

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