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Geschafft - der Ausbildungsvertrag

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Sobald du eine Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommst, bekommst du deinen Ausbildungsvertrag. Schau dir den Vertrag genau an, bevor du ihn unterschreibst.

Was du wissen solltest

Das Datum deines ersten Ausbildungstages und das Datum, an dem deine Ausbildung endet, müssen angegeben sein. Außerdem muss im Vertrag stehen, wie lange deine Ausbildung dauert (zum Beispiel in Monaten).

Die Dauer der täglichen Arbeitszeit muss festgelegt sein. Wenn für dein Ausbildungsverhältnis Tarifverträge gelten, müssen sie eingehalten werden.

Es muss eine Probezeit vereinbart werden. Ihre Dauer muss festgelegt sein.  

In dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Die Ausbildungsvergütung ist die Vergütung, die du während der Ausbildung erhältst. Der Betrag ist „brutto“, das bedeuet, es werden zum Beispiel noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, so dass der Betrag, den du erhältst („netto“), geringer ist.

Die Ausbildungsvergütung ist das Geld, das du während der Ausbildung bekommst. Das ist der Bruttobetrag. Von deinem Brutto-Gehalt werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Du bekommst also weniger Geld. Das heißt netto.

In dem Vertrag muss stehen, wie viele Urlaubstage du im Jahr nehmen darfst.

Der Vertrag nennt die Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann.

Du und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ausbildungsbetriebs unterschreiben den Vertrag. Erst dann ist er gültig. Wenn du noch nicht 18 bist, unterschreibt ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter für dich.

Der Betrieb schickt dir zwei Kopien. Du schickst ein Exemplar zurück. Das andere behältst du.

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