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Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Was darf ich? Was muss ich? Was soll ich nicht?

Rechte und Pflichten - das klingt nicht so spannend für dich?
Ist aber wichtig! Informiere dich hier.

Es gibt Regeln für Schule und Betrieb

Du hast als Azubi bestimmte Rechte. Diese sind sogar gesetzlich festgelegt. Du solltest sie kennen und sie dir natürlich auch nicht nehmen lassen. Selbstverständlich hast du auch Pflichten. Aber die hat dein/e Ausbilder/in auch.

Damit du einen besseren Durchblick bekommst, haben wir hier für dich alle Rechte und Pflichten zusammengefasst:

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Deine Rechte und Pflichten

Du musst dich reinhängen, damit du das Ausbildungsziel erreichst.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Dein Betrieb muss dir alles beibringen, was in der Ausbildungsordnung steht.

Deine Rechte und Pflichten

Für deine Ausbildung brauchst du z.B. Werkzeug, Schreibmaterial oder Berufskleidung. Du musst mit diesen Dingen sorgfältig umgehen. Die Sachen für die Berufsschule musst du selbst kaufen.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Das Material, das du zum Arbeiten und für Prüfungen brauchst, muss dir der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.

Deine Rechte und Pflichten

Berufsschule ist Pflicht. Du musst dort hingehen.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Für die Berufsschule muss dich dein Betrieb freistellen. Wenn der Unterricht länger als fünf Unterrichtsstunden dauert, brauchst du nicht mehr zurück in den Betrieb. Das gilt aber nur einmal pro Woche.

Deine Rechte und Pflichten

Du darfst nichts tun, was du körperlich nicht schaffst oder was gefährlich für dich ist. Auch keine Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Die Tätigkeit muss zur Ausbildung gehören. Dein/e Chef/in darf dir keine Aufgaben übertragen, die für sie privat sind, z.B. Einkaufen gehen oder ihre Kinder betreuen.

Deine Rechte und Pflichten

In deiner ganzen Ausbildung musst du Ausbildungsnachweise schreiben. Das sind kurze Berichte darüber, was du getan und gelernt hast. Hast du nicht alle Nachweise, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen!

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Dein/e Ausbilder/in muss deine Ausbildungsnachweise kontrollieren und unterschreiben.

Tipp: Schreibe die Nachweise jeden Tag. Es ist schwer, nach einer Woche noch zu wissen, was du alles gemacht hast.

Deine Rechte und Pflichten

Du musst Anweisungen von deinen Vorgesetzten ausführen. Außer es gehört nicht zu deiner Ausbildung. Die Werkstatt zu putzen gehört z.B. dazu, das Auto deiner Chefin zu reinigen dagegen nicht.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Deine Vorgesetzten dürfen dir keine Anweisungen geben, die auf die Ausübung einer "ausbildungswidrigen Beschäftigung" gerichtet sind.

Deine Rechte und Pflichten

Du musst dich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz halten und z.B. Schutzkleidung tragen oder Piercings ablegen.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Dein Arbeitgeber muss dich über die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren.

Deine Rechte und Pflichten

Natürlich darfst du nichts ausplaudern, was zum Betriebsgeheimnis gehört.    

Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, was vertraulich ist, frage einfach nach.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

nichts

Deine Rechte und Pflichten

Du darfst deine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen. Die Bescheinigung versichert deiner Firma, dass du fit genug für die Ausbildung bist.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

Dein Betrieb darf dich ohne eine ärztliche Bescheinigung nicht ausbilden, wenn du noch nicht volljährig bist.

Deine Rechte und Pflichten

Wenn du krank bist, musst du dich sofort bei deinem Ausbildungsbetrieb und an Berufsschultagen zusätzlich bei deiner Berufsschule krank melden. Die Art deiner Krankheit musst du nicht mitteilen.

Für deine/n Ausbilder/in gilt:

nichts

Mehr Rechtliches

Schutz für dich!

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Du hast besonderen Schutz durch das Gesetz. Zum Beispiel brauchst du jeden Arbeitstag insgesamt eine Stunde Ruhepause (meist 15 Minuten Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause). Und natürlich steht dir auch Urlaub zu! Das Gesetz solltest du unbedingt lesen!
 

Achtung Probezeit!

Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von ein bis vier Monaten. Dir kann in diesen Monaten jederzeit ohne Grund schriftlich gekündigt werden. Auch du selbst hast das Recht zu kündigen.

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