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Banken, Versicherungen und Co.

Ab jetzt regelst du deine Finanzen selbst

Mit einem Ausbildungsplatz verdienst du dein eigenes Geld. Kümmere dich um deine Finanzen und Versicherungen. planet-beruf.de erklärt dir, wie das geht.

Das eigene Bankkonto

Kümmere dich vor deinem Ausbildungsstart um all diese Punkte!

Du bekommst jeden Monat eine Ausbildungsvergütung von deinem Ausbildungsbetrieb. Dafür brauchst du ein Bankkonto. Eine Bank oder Sparkasse richtet es dir ein. Bist du noch nicht volljährig? Dann sprich mit deinen Eltern.

Tipp:

Vergleiche die Angebote der Kreditinstitute - bei manchen zahlst du zum Beispiel als Auszubildender keine Kontoführungsgebühren.

Lohnsteuer

Mit dem Start ins Berufsleben wirst du grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings müssen viele zumindest im ersten Ausbildungsjahr noch keine Steuern zahlen. Auszubildende dürfen etwa 1.000 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Das ist der so genannte Freibetrag. Erst wenn deine Ausbildungsvergütung den Freibetrag übersteigt, musst du Steuern zahlen. Darum kümmert sich dein Ausbildungsbetrieb. Er zieht die Lohnsteuer jeden Monat direkt von deiner Ausbildungsvergütung ab und führt sie an das Finanzamt ab.

Bevor du deine Ausbildung beginnst, braucht dein Arbeitgeber deshalb folgende Informationen

  • deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • deine Bankverbindung
  • den Namen deiner Krankenkasse

Sozialversicherung

Als Auszubildender bist du sozialversicherungspflichtig. Zur Sozialversicherung gehören die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Um die Anmeldung zur Sozialversicherung musst du dich nicht selbst kümmern. Das macht der Betrieb.

Die Kosten bzw. die Beitragssätze werden geteilt. Das heißt, du zahlst die Hälfte des monatlichen Beitrags und dein Ausbildungsbetrieb die andere Hälfte. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zusammen mit der Lohnsteuer abgezogen. Wie viel du für die Versicherung zahlen musst, hängt von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung ab. Wenn deine Ausbildungsvergütung sehr niedrig ist, musst du nichts zahlen.

Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind festgelegt. Darum musst du dich nicht kümmern. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Du musst dir vor Beginn der Ausbildung eine Krankenkasse suchen und dich selbst versichern. Prüfe auf jeden Fall, welche Krankenkasse das beste Angebot für dich hat.

Übrigens: Schulische Berufsausbildungen sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Haftpflichtversicherung

Es kann vorkommen, dass du während deiner Ausbildung unbeabsichtigt Betriebseigentum beschädigst, weil du zum Beispiel nicht aufgepasst hast. Dafür haftet der Betrieb.

Für Schäden, die du vorsätzlich verursachst, musst du selbst aufkommen. Prüfe mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten, ob du noch über sie haftpflichtversichert bist oder ob du einen eigenen Vertrag abschließen solltest. Diese übernimmt dann die Kosten für den Schaden.

Vermögenswirksame Leistungen

Das sind Sparbeträge. Dein/e Arbeitgeber/in kann sie für dich anlegen. Dadurch sparst du Steuern. Oft gibt der Ausbildungsbetrieb noch einen Zuschuss zum Sparbetrag. Sprich mit deiner Bank und deinem/r Arbeitgeber/in.

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