FAQ: Ferienjobs – Das musst du wissen
Arbeiten und Geld verdienen
Langeweile vertreiben, etwas Neues ausprobieren, neue Leute treffen, in einen Beruf schnuppern und dabei noch Geld verdienen – ein Ferienjob macht’s für dich möglich. Hier bekommst du wichtige Infos und Tipps, die dir weiterhelfen.
Vom Ferienjob in die Ausbildung
Die Erfahrungen im Ferienjob helfen dir bei deiner beruflichen Orientierung: Zum einen lernst du den Bereich kennen, in dem du arbeitest. Zum anderen lernt dich der Betrieb kennen und könnte dich für deine spätere Ausbildung vormerken.
Das sind deine Rechte
Im Arbeitsvertrag sind die Bedingungen deiner Ferienarbeit festgelegt, z.B. deine Arbeitszeit. Der Vertrag ist meistens befristet. Das heißt, er endet zum festgelegten Zeitpunkt und muss nicht gekündigt werden.
Für gefährliche oder harte körperliche Tätigkeiten darf dich das Unternehmen nicht einsetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt z.B. das Mindestalter:
- Mindestalter: Ab 15 Jahren darfst du einen Ferienjob annehmen.
- Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden am Tag, zwischen 6 und 20 Uhr und nicht mehr als 4 Wochen pro Jahr. Am Wochenende und an Feiertagen darfst du nicht arbeiten. Wenn du jünger als 15 bist, darfst du 2 Stunden täglich und nur bis 18 Uhr arbeiten.
- Bezahlung: Wenn du über 520 Euro im Monat verdienst, werden dir Steuern abgezogen. Mit einer Steuererklärung kannst du dir das Geld zurückerstatten lassen.
- Pausen: Eine halbe Stunde Pause steht dir zu, wenn du zwischen 4,5 und 6 Stunden arbeitest. Bei über 6 Stunden ist es eine Stunde.
- Versicherung: Auf dem Arbeitsweg und während der Ferienarbeit bist du über den Arbeitgeber versichert. Wenn du einen Unfall hast, zahlt die Versicherung des Betriebs. Wenn du zusätzlich eine Haftpflichtversicherung hast, bist du für alle Fälle abgesichert. Sie springt ein, wenn du beispielsweise einen Schaden verursachst.
Ferienjob unter 18 Jahren
Wenn du noch nicht volljährig bist, brauchst du das schriftliche Einverständnis deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dieses musst du an deinen Betrieb weiterleiten.
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