Burger menu navigation

FAQ: Das kannst du bei einem Ausbildungsabbruch tun

Ausbildung abgebrochen? Und jetzt?

Manchmal will man eine Ausbildung abbrechen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Hier erfährst du, was du über einen Ausbildungsabbruch wissen musst.

So solltest du vorgehen

Deine Ausbildung gefällt dir nicht (mehr)?
Wenn dir deine Ausbildung nicht mehr gefällt, hilft es, mit anderen darüber zu sprechen. Überlege, was genau dir nicht gefällt: Liegt es an den Aufgaben, am Betrieb oder an etwas anderem? Du kannst mit der Berufsberatung sprechen. Sie hilft dir, herauszufinden, welche Ausbildungen besser zu dir passen.

Du möchtest deine Ausbildung wechseln?
Wenn du überlegst, die Ausbildung zu wechseln, kannst du dich ebenfalls an die Berufsberatung wenden. Sie zeigt dir Alternativen und berät dich zum Beispiel über eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Damit kannst du dich auf einen neuen Beruf vorbereiten.

Du hast eine chronische Krankheit oder bist schwanger?
Falls du eine chronische Krankheit hast oder schwanger bist, sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb. Gemeinsam könnt ihr überlegen, ob die Ausbildung zum Beispiel in Teilzeit möglich ist. Manchmal kann die Ausbildung verlängert werden, damit du sie trotzdem abschließen kannst. Bei einer chronischen Erkrankung kannst du dich zusätzlich an die Beratung für berufliche Rehabilitation und Teilhabe wenden. Hier bekommst du Hilfe, damit du trotz Krankheit arbeiten kannst.

Du willst deine Ausbildung abbrechen?
Wenn du deine Ausbildung nicht beenden willst, überlege dir, was du dann machst. Mach erst Schluss, wenn du weißt, was du willst. Dein Ausbildungsvertrag enthält Regeln und Fristen. Du musst dich daran halten. Sag auch deiner Krankenkasse Bescheid. Vielleicht kannst du wieder als Familienmitglied versichert werden. Geh auf jeden Fall zur Berufsberatung. Sie hilft dir weiter.

Hilfsangebote für junge Menschen mit Behinderungen

Jugendliche mit Behinderungen können eine Ausbildung in Teilzeit machen oder ihre Ausbildungszeit verlängern. Sie können auch Hilfe von einem/r Gebärdensprach-
dolmetscher/in in mündlichen Prüfungen in Anspruch nehmen. Das nennt sich Nachteilsausgleich.

Seite bewerten:

Stand: