Bericht: Berufswahl und Finanzen
Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!
Was verdient Ihr Kind in der Ausbildung? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn im Umgang mit Geld unterstützen können, wo Sie konkrete Infos zur Ausbildungsvergütung finden und warum Interessen wichtiger sind als das erste Gehalt.

Der erste eigene Verdienst – ein guter Moment für Gespräche über Geld

Wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt, ist das nicht nur ein großer Schritt in Richtung Berufsleben – sondern auch der Beginn eines neuen Umgangs mit Geld. Denn bei einer betrieblichen (dualen) Ausbildung erhalten Auszubildende eine monatliche Ausbildungsvergütung. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem vom gewählten Beruf und dem Ausbildungsjahr ab. In bestimmten Fällen gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung.
Was gilt bei der Mindestausbildungsvergütung?
Eine Mindestausbildungsvergütung wird gezahlt, wenn es sich um eine betriebliche (duale) Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) handelt und kein Tarifvertrag gilt. Ab 2025 beträgt sie im 1. Ausbildungsjahr 682 Euro brutto, mit Aufschlägen in den Folgejahren. Für schulische Ausbildungen gilt sie nicht.
Nutzen Sie diesen Anlass, um mit Ihrem Kind über das Thema Geld und Verantwortung zu sprechen. Es ist eine gute Gelegenheit, finanzielle Zusammenhänge zu erklären und gemeinsam zu überlegen, wie man mit dem eigenen Einkommen umgeht – zum Beispiel beim Planen von Ausgaben, Sparzielen oder der Finanzierung von Hobbys.
Wie viel verdient man in der Ausbildung?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Ausbildungsberuf können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im BERUFENET nachlesen. In den Steckbriefen zu den jeweiligen Berufen finden Sie übersichtliche Angaben zur Vergütung nach Ausbildungsjahren. Auch Unterschiede zwischen tariflichen und nicht tariflichen Vereinbarungen sind dort erklärt.
Wichtig: Bei rein schulischen Ausbildungen, etwa an Berufsfachschulen, erhalten Jugendliche keine Ausbildungsvergütung. Hier können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten wie BAföG in Frage kommen.
Selbstständig durch eigenes Geld

Mit dem eigenen Verdienst lernen junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen und finanziell selbstständiger zu werden. Sie als Eltern können sie dabei gezielt unterstützen, z.B. durch:
- Gespräche über sinnvollen Umgang mit Geld
- Hilfe beim Eröffnen eines Girokontos
- Tipps zum Sparen oder zur Planung fester Ausgaben
- Klare Absprachen zur Nutzung des eigenen Einkommens (z. B. Beteiligung an Kosten)
Geld ist nicht alles – Interessen zählen mehr
Auch wenn Geld wichtig ist: Die Ausbildungsvergütung sollte nicht ausschlaggebend für die Berufswahl sein. Viel wichtiger ist, dass der Beruf zu den Stärken und Interessen Ihres Kindes passt – denn das zahlt sich langfristig aus. Eine gute Ausbildung schafft die Grundlage für die berufliche Zukunft – und damit auch für langfristige Verdienstmöglichkeiten. Wer sich später weiterbildet, kann auch finanziell deutlich aufsteigen.
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt, welche Verdienstmöglichkeiten es später gibt – je nach Region und Qualifikation. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl zur Person als auch zur Zukunft passt. Auch der sogenannte Gender Pay Gap (Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern) wird dort aufgezeigt.
Fazit: Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Berufswahl, indem Sie über Geld sprechen – aber auch über Talente, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten. Denn ein Beruf, der wirklich passt, zahlt sich immer aus.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen während der Ausbildung, z.B. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für betriebliche Ausbildungen, BAföG für schulische Ausbildungen, Ausbildungsgeld für Auszubildende mit Behinderungen oder den Mobilitätszuschuss bei einem Umzug zur Ausbildungsstelle.
In vielen Fällen besteht außerdem weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Tipp: Lassen Sie sich bei Fragen individuell beraten – durch die Berufsberatung oder die Beratung für berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Stand: