Ausbildungsplatzsuche und Bewerbung: Bewerbungstipps
Worauf Ihr Kind bei der Bewerbung achten sollte
Bei der Gestaltung der Bewerbung können Sie Ihrer Tochter bzw. Ihrem Sohn beratend zur Seite stehen: Erklären Sie mithilfe der Checkliste, dass die Bewerbungsunterlagen sorgfältig erstellt werden müssen.
Bewerbungsform
Bewerbungen erfolgen oft per E-Mail, über ein firmeneigenes Online-Bewerbungsportal oder ein kurzes Video. Die gewünschte Form ist einzuhalten.
Neben Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen gehören Praktikumsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Anschreiben
Ist ein/e Ansprechpartner/in genannt, wird das Anschreiben an diese/n adressiert.
Wichtig: Das Anschreiben individuell gestalten! Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn sollte begründen, warum sie/er sich bewirbt und ihre/seine Stärken aufzeigen. Am Ende unterschreiben.
Lebenslauf
Die schulischen Stationen und der letzte Schulabschluss werden tabellarisch aufgeführt. Außerschulische Erfahrungen, die für den Beruf wichtig sind, bringen Pluspunkte.
- Ist der Lebenslauf übersichtlich?
- Sind alle Daten korrekt angegeben?
- Hat sie/er mit dem aktuellsten Eintrag begonnen?
- Hat Ihr Kind unterschrieben? Ist das Datum aktuell und stimmt es mit dem Datum des Anschreibens überein?
Worauf noch zu achten ist
Bieten Sie Ihrem Kind an, die Dokumente zu prüfen, bevor es diese verschickt. Achten Sie darauf, dass alles richtig geschrieben ist, Dokumente wie Zeugnisse und Bescheinigungen korrekt gescannt und die Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
Hinweis: Ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht. Möchte Ihr Kind ein Foto einfügen, sollte es ein professionelles Bild sein.
So geht‘s weiter
Die Bewerbung ist abgeschickt – und jetzt? Von großen Unternehmen kommt in der Regel umgehend eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung. Erhält Ihr Kind innerhalb von vier Wochen keine Antwort, kann nachgehakt werden. Kleine und mittlere Firmen sammeln oft Bewerbungen, bevor es an die Auswahl der Bewerber/innen geht. Ist nach etwa zwei Wochen noch keine Antwort gekommen, kann sich Ihr Kind, z.B. telefonisch, nach dem Stand des Auswahlverfahrens erkundigen.
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