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Bewerbung - Ausbildung - Weiterbildung: Worauf Ihr Kind achten sollte

Checklisten für die Bewerbung Ihres Kindes

Der erste Eindruck zählt! Das gilt auch für die Bewerbungsunterlagen Ihres Kindes. Unterstützen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn beim Erstellen der Bewerbung mit Hilfe der Checklisten.

Welche Bewerbungsform ist gefragt?

Die meisten Unternehmen setzen auf digitale Bewerbungen, entweder per E-Mail oder über ein firmeneigenes Online-Bewerbungsportal. Wichtig ist, darauf zu achten, welche Bewerbungsform vom Ausbildungsunternehmen gewünscht ist. Ihre Tochter oder Ihr Sohn sollte ihre oder seine Bewerbungsunterlagen auf jeden Fall digitalisieren, um hier flexibel zu sein.

Anschreiben und Lebenslauf

Mit dem Anschreiben zeigt Ihr Kind sein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle. Das Anschreiben soll individuell sein und die Stärken sowie die Motivation Ihres Kindes zeigen. Ihr Kind begründet, warum es sich bewirbt.

Checkliste zum Anschreiben

Im Lebenslauf werden die schulischen Stationen und der letzte Schulabschluss tabellarisch aufgelistet. Durch Praktika kann Ihr Kind zusätzlich punkten. Wichtig: Ein Lebenslauf sollte übersichtlich gestaltet sein. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht mehr als eine DIN-A4-Seite dafür verwendet.

Checkliste zum Lebenslauf

Der finale Check

Bevor Ihr Kind seine Bewerbung abschickt, gehen Sie diese am besten nochmal durch. Prüfen Sie die Rechtschreibung und Vollständigkeit der Unterlagen. Achten Sie bei Scans auf eine gute und lesbare Qualität.

Hinweis: Ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht. Möchte Ihr Kind ein Foto hinzufügen, sollte es eine professionelle Aufnahme sein.

Checkliste vor dem Absenden der Unterlagen

So geht's weiter

Die Bewerbung ist abgeschickt. Im Anschluss warten Sie und Ihr Kind gespannt auf eine Antwort. Bewerbungsprozesse dauern unterschiedlich lange. Wenn Ihr Kind von einem großen Unternehmen innerhalb von vier Wochen nichts gehört hat, kann es telefonisch nachfragen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen erkundigt sich Ihr Kind am besten nach etwa zwei Wochen nach dem Stand des Auswahlverfahrens.

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