Infotext: Wenn du zur Probearbeit eingeladen bist
Eine Chance zum gegenseitigen Kennenlernen
Du hast das Vorstellungsgespräch für deinen Wunschberuf erfolgreich absolviert und bist jetzt vom Betrieb zu einem freiwilligen Probearbeitstag eingeladen worden? Erfahre, was dich dabei erwartet und was das bringt.

Probearbeitstag - hier gewinnt jeder
Ein Probearbeits- oder Schnuppertag im Unternehmen ist für beide Seiten eine gute Sache, sowohl für dich als Bewerber/in als auch für den Betrieb. Du lernst dabei die Aufgaben und das Arbeitsteam kennen. Und du findest heraus, ob dir dein Wunschberuf auch in der Praxis gefällt. Dein möglicher Arbeitgeber hat die Chance, dich und deine Fähigkeiten näher kennenzulernen. Das Unternehmen kann so besser einschätzen, wie gut du zur Arbeitsstelle und zum Betrieb passt.
So läuft der Probearbeitstag ab
Die Dauer des Schnupper- oder Probearbeitstages beträgt normalerweise ein oder zwei Tage. Soll das Ganze länger gehen, erkundige dich bei der Berufsberatung, welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind. Falls du Leistungen der Agentur für Arbeit erhältst, musst du Probearbeit ggf. bei deiner Agentur für Arbeit genehmigen lassen.
Da es sich bei einem Probearbeitstag nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, hast du keinen Anspruch auf eine Vergütung. Der Betrieb kann dir aber eine freiwillige Aufwandsentschädigung zahlen, zum Beispiel für Anfahrt und Verpflegung. Die genauen Bedingungen können in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Unternehmen festgehalten werden.
So bereitest du dich vor
Überlege dir vor deiner Probearbeit Fragen. Zum Beispiel, welche Aufgaben man dir übertragen würde, wenn du den Ausbildungsplatz bekommst. Die kannst du dir vielleicht zeigen lassen. So stellst du fest, ob die Arbeit tatsächlich zu dir und deinen Erwartungen passt. Weitere Tipps zur Vor- und Nachbereitung findest du unter Praktikum.
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