Auszubildende, die für eine betriebliche Berufsausbildung umziehen, erhalten einen Mobilitätszuschuss. Damit können sie im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten pro Monat finanziert bekommen. Die dritte Neuerung betrifft die Einstiegsqualifizierung. Sie kann nun auch in Teilzeit absolviert werden. Die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Intensive Beratung zu Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen diese Unterstützungsangebote.