Mit Ausbildung zum Schulabschluss
Lernen lohnt sich immer
Dein Schulabschluss entscheidet darüber, welche Ausbildungswege dir offenstehen. Je höher er ist, desto mehr Möglichkeiten hast du. Doch was tun, wenn du gar keinen Schulabschluss hast?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen versäumten Schulabschluss nachzuholen. Sie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Beispiele:
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): In einem Jahr Vollzeitunterricht lernst du mindestens zwei Berufsfelder kennen und machst Betriebspraktika. Während dieser Zeit kannst du ggf. den Hauptschulabschluss nachholen.
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB): Hier lernst du verschiedene Berufe kennen und machst mehrere Betriebspraktika. Dieses Angebot dauert in der Regel zehn Monate. Dabei kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Hauptschulabschluss erwerben.
- Teilqualifizierende Berufsfachschule: In einem oder zwei Vollzeitschuljahren erwirbst du eine berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Je nach Bildungsgang hast du die Möglichkeit, beispielsweise den Hauptschulabschluss nachzuholen.
Informiere dich vorab auf planet-beruf.de und bei der Berufsberatung über die Voraussetzungen und Inhalte.
Übrigens: Du kannst alle Schulabschlüsse auch über den zweiten Bildungsweg nachholen. Das bedeutet, du gehst in die Abendschule. Der Unterricht kann auch tagsüber stattfinden.
Mit einer Ausbildung zum nächsthöheren Schulabschluss
Auch der erfolgreiche Abschluss einer dualen bzw. schulischen Berufsausbildung ist ein Weg, einen höheren Schulabschluss zu erreichen. Welchen Schulabschluss du mit welchen Voraussetzungen erreichen kannst, zeigt dir die folgende Grafik. Dabei gilt immer: Ohne Fleiß kein Preis!

Denk daran: Nicht in jedem Bundesland gibt es alle Schulformen. Außerdem heißen die Schulabschlüsse nicht überall gleich. Antworten auf deine Fragen dazu bekommst du z.B. bei Berufsschulen, Berufsfachschulen oder den örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern.
Mehr Infos
Schulische Überbrückungsangebote in den einzelnen Bundesländern:
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