Alle Infos zum Beruf: Schmuckwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Schmuckwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Besonderheit
Dies ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die Eignung dafür wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt.
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