Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Was darf ich? Was muss ich? Was soll ich nicht?

Auweia, Rechte und Pflichten - das klingt ganz schön streng. Aber das ist es nicht. Es ist sogar gut für dich.
Du hast als Azubi bestimmte Rechte. Diese sind sogar gesetzlich festgelegt. Und deshalb solltest du dir deine Rechte auch nicht nehmen lassen. Natürlich hast du auch Pflichten. Aber die hat deine Ausbilderin/dein Ausbilder auch.
Damit du einen besseren Durchblick bekommst, haben wir für dich alle Rechte und Pflichten zusammengefasst:
Worum geht's? | Deine Rechte und Pflichten: | Für deinen Ausbilder/deine Ausbilderin gilt: |
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1. Ausbildungsziel | Du musst dich reinhängen, damit du das Ausbildungsziel erreichst. | Dein Betrieb muss dir alles beibringen, was in der Ausbildungsordnung steht. |
2. Material | Für deine Ausbildung brauchst du z.B. Werkzeug, Schreibmaterial oder Berufskleidung. Du musst mit diesen Dingen sorgfältig umgehen. Die Sachen für die Berufsschule musst du selbst kaufen. | Das Material, das du zum Arbeiten und für Prüfungen brauchst, muss dir der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen. |
3. Berufsschule | Berufsschule ist Pflicht. Du musst dort hingehen. | Für die Berufsschule muss dich dein Betrieb freistellen. Wenn der Unterricht länger als fünf Unterrichtsstunden dauert, brauchst du nicht mehr zurück in den Betrieb. Das gilt aber nur einmal pro Woche. |
4. Tätigkeiten | Du darfst nichts tun, was du körperlich nicht schaffst oder gefährlich für dich ist. Auch keine Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. | Die Tätigkeit muss zur Ausbildung gehören. Dein Chef oder deine Chefin dürfen dir keine Aufgaben übertragen, die für sie privat sind, z.B. Einkaufen gehen oder ihre Kinder betreuen. |
5. Berichtsheft / Ausbildungsnachweis | In deiner ganzen Ausbildung musst du Ausbildungsnachweise schreiben. Das sind kurze Berichte darüber, was du getan und gelernt hast. Hast du nicht alle Nachweise, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen! Tipp: Schreibe die Nachweise jeden Tag. Es ist schwer, nach einer Woche noch zu wissen, was du alles gemacht hast. | Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss deine Ausbildungsnachweise kontrollieren und auch unterschreiben. |
6. Anweisungen | Du musst Anweisungen von deinen Vorgesetzten ausführen. Außer es gehört nicht zu deiner Ausbildung. Die Werkstatt zu putzen gehört z.B. dazu, das Auto deiner Chefin zu reinigen dagegen nicht. | Deine Vorgesetzten dürfen dir keine Anweisungen geben, die auf die Ausübung einer "ausbildungswidrigen Beschäftigung" gerichtet sind. |
7. Schutz | Du musst dich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz halten. z.B. Schutzkleidung tragen oder Piercings ablegen. | Dein Arbeitgeber muss dich über die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren. |
8. Betriebsgeheimnis | Natürlich darfst du nichts ausplaudern, was zum Betriebsgeheimnis gehört. Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, was vertraulich ist, frag einfach nach. | |
9. Erstuntersuchung | Du darfst deine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen. Die Bescheinigung versichert deiner Firma, dass du fit genug für die Ausbildung bist. | Dein Betrieb darf dich ohne eine ärztliche Bescheinung nicht ausbilden, wenn du noch nicht volljährig bist. |
Mehr Rechtliches
Schutz für dich!
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Du hast besonderen Schutz durch das Gesetz. Zum Beispiel brauchst du jeden Arbeitstag insgesamt eine Stunde Ruhepause (meist 15 Minuten Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause) und natürlich steht dir auch Urlaub zu! Das Gesetz solltest du unbedingt lesen!
Achtung Probezeit!
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von ein bis vier Monaten. Dir kann in diesen Monaten jederzeit ohne Grund schriftlich gekündigt werden und auch du selbst hast das Recht zu kündigen.
Mehr Infos
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Du willst mehr zum Thema wissen? Dann lade dir diese Broschüre herunter:
Ausbildung & Beruf: Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung (PDF)