Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42m HwO)
Besonderheit
Dies ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die Eignung dafür wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt.
BERUFENET-Steckbrief
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42m HwO) (PDF)
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