Jugendlichen mit Hörbehinderung stehen grundsätzlich alle Ausbildungsberufe offen, die ihren jeweiligen Neigungen und Fähigkeiten entsprechen. Mit Unterstützung können sie zumeist jede Ausbildung absolvieren.
Dank technischer und personeller Unterstützung können viele Jugendliche mit Hörbehinderung eine duale Berufsausbildung meistern.
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Damit gibt es auch keinen Zivildienst mehr. Für Ihr Kind heißt das: kein verpflichtender Dienst mehr nach der Schulzeit. Aber ein freiwilliger Einsatz ist nach wie vor möglich.
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